Bildschirmpausen sind kein Luxus, sondern gesetzlich verankert – und dienen dem Schutz unserer Gesundheit. Der Blogbeitrag erklärt, welche gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gelten, wie Arbeitgeber und Beschäftigte sie im Alltag umsetzen können und welche praktischen Tipps helfen, die Zeit abseits des Monitors sinnvoll zu nutzen.
Gesetzliche Grundlage: Mehr als nur eine Empfehlung
Bildschirmpausen sind in Deutschland im Zusammenspiel mehrerer Vorschriften geregelt, unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der früher eigenständigen Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).
Die ArbStättV (§ 6 Abs. 2) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Tätigkeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch Erholungszeiten oder andere Tätigkeiten zu unterbrechen. Damit soll gewährleistet werden, dass Augen, Muskulatur und Geist sich erholen können.
Eine genaue Zeitvorgabe enthält die Verordnung allerdings nicht. Es ist also nicht festgelegt, nach wie vielen Minuten oder Stunden konkret eine Pause folgen muss. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass Mitarbeitende diese Unterbrechungen in sinnvoller Weise wahrnehmen können.


Arbeitszeitgesetz: Basis für längere Pausen
Das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) ergänzt diese Regelungen, indem es allgemeine Mindestpausen vorschreibt: Nach spätestens sechs Stunden Arbeit muss eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese gelten unabhängig davon, ob jemand am Bildschirm oder mit körperlicher Arbeit beschäftigt ist.
Medizinische und ergonomische Empfehlungen
Da das Gesetz keine festen Intervalle vorgibt, orientieren sich viele Unternehmen an arbeitsmedizinischen Empfehlungen. Fachleute raten, spätestens nach einer Stunde Bildschirmarbeit eine kurze Pause von etwa fünf bis zehn Minuten einzulegen – am besten in Form einer Abwechslung der Tätigkeit oder eines kleinen Spaziergangs.
Besonders beliebt ist die sogenannte 20-20-20-Regel: Alle 20 Minuten sollte der Blick für 20 Sekunden auf ein sechs Meter entferntes Objekt gerichtet werden. Das entspannt die Augenmuskulatur merklich.
Bildschirmpause in der Praxis
In der Praxis können Arbeitgeber Pausen als Teil der Arbeitszeit organisieren, wenn sie dem Gesundheitsschutz dienen – viele Fachleute vertreten sogar die Auffassung, dass sie bezahlt werden müssen. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte bewusst eigene Routinen schaffen: etwa kurz aufstehen, den Arbeitsplatz wechseln oder die Augenübungen in die Kaffeepause integrieren.
Fazit: Pause machen ist Pflicht – und klug
Bildschirmarbeit ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch gesetzlich ist klar geregelt: Kein Mensch soll stundenlang ohne Unterbrechung auf den Monitor starren. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen, und Beschäftigte sollten sich bewusst kleine Auszeiten gönnen.
Denn eine Bildschirmpause tut nicht nur den Augen gut – sie steigert auch Konzentration, Kreativität und Wohlbefinden.
